- 4901 - 1330 oder 1340. o. T. Schweidnitz. Rathsfestsetzungen: dass ein Rathmann nur einen Morgen Holz nehmen soll; dass Niemand Eichen oder Tannen im Bürgerwalde umhauen soll; dass die Rathleute das Jahr, wenn sie sitzen, schossfrei sein sollen; der keyn burger seyn sol, her sey denne gelart. Auszüge aus dem alten (Schweidnitzer) pergamenen Schöppenbuche. So angeführt in dem Jauerschen Manuskript XIV, 466 im Bresl. Staatsarch. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |